ERP - Innovationsprogramm für größere Innovationsvorhaben im Rahmen der Energiewende
Ziel:
Im Rahmen der Energiewende werden Vorhaben zur (Weiter-) Entwicklung von Technologien zur Einsparung von Energie, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Energiespeicherung und zur effizienteren Energieübertragung besonders gefördert.
Zielgruppe:
Mittelständische Unternehmen aller Branchen
Verwendungszweck:
- Programmteil 1 - Förderung in der FuE-Phase
Förderfähige Finanzierungskosten: Alle Aufwendungen in Forschung und Entwicklung für Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen (Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- sowie EDV-Kosten, FuE-Aufträge, Investitionskosten). Kreditbetrag max. EUR 5,0 Mio. € (pro Vorhaben) Antragsberechtigt: Unternehmen mit max. EUR 500 Mio. € Umsatz. - Im Rahmen der Energiewende gelten folgende Besonderheiten:
maximal 25,0 Mio. € pro Vorhaben sowie max. 50,0 Mio. € pro Unternehmen und Kalenderjahr.
- Programmteil 2 - Förderung der Markteinführung innovativer Produkte/Verfahren oder Dienstleistungen
Förderfähige Finanzierungskosten: Maßnahmen, die bei der Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden notwendig sind. Finanzierungsanteil bis 50 % der förderfähigen Kosten. Kreditbetrag max. EUR 1,0 Mio. € (pro Vorhaben) (Sonderbedingungen für neue Länder mit Berlin). Antragsberechtigt: Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.
Konditionen/ Zinssatz:
- Zinssatz 1,85 % (Preisklasse A), Auszahlung 100 %
Laufzeit und Zinssatzfestschreibung 10 Jahre (Sonderbedingungen für neue Länder mit Berlin) - Zinssatz für KU*) 1,60% (Preisklasse A), Auszahlung 100 %
Laufzeit und Zinssatzfestschreibung 10 Jahre (*)kleine Unternehmen: Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
< 10,0 Mio. €, Anzahl der Mitarbeiter < 50) ) (Sonderbedingungen für neue Länder mit Berlin) - Für Vorhaben > 5 Mio. € orientieren sich die Konditionen für die Fremdkapitaltranche am KfW-Unternehmerkredit (Fremdkapital) außerhalb KMU-Fenster und für die Nachrangtranche am KfW -Unternehmerkredit - Nachrangkapital.
- Fremdkapitalfinanzierung 40, 50 oder 100 %
(bis 2 tilgungsfreie Jahre möglich). - Nachrangtranche 50 oder 60 %(7 tilgungsfreie Jahre)
Für Vorhaben im Rahmen der Energiewende > 5 Mio. € beläuft sich der Anteil der Nachrangtranche immer auf 50%, unabhängig vom Gruppenumsatz.
Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern.
Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten zu stellen.
Weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de
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