ERP - Innovationsprogramm für größere Innovationsvorhaben im Rahmen der Energiewende

Ziel:
Im Rahmen der Energiewende werden Vorhaben zur (Weiter-) Entwicklung von Technologien zur Einsparung von Energie, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Energiespeicherung und zur effizienteren Energieübertragung besonders gefördert.

Zielgruppe:
Mittelständische Unternehmen aller Branchen

Verwendungszweck:

  • Programmteil 1 - Förderung in der FuE-Phase
    Förderfähige Finanzierungskosten: Alle Aufwendungen in Forschung und Entwicklung für Produkt-, Prozess- und Dienstleistungsinnovationen (Personaleinzel-, Gemein-, Reise-, Material- sowie EDV-Kosten, FuE-Aufträge, Investitionskosten). Kreditbetrag max. EUR 5,0 Mio. € (pro Vorhaben) Antragsberechtigt: Unternehmen mit max. EUR 500 Mio. € Umsatz.
  • Im Rahmen der Energiewende gelten folgende Besonderheiten:
    maximal 25,0 Mio. € pro Vorhaben sowie max. 50,0 Mio. € pro Unternehmen und Kalenderjahr.
  • Programmteil 2 - Förderung der Markteinführung innovativer Produkte/Verfahren oder Dienstleistungen
    Förderfähige Finanzierungskosten: Maßnahmen, die bei der Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden notwendig sind. Finanzierungsanteil bis 50 % der förderfähigen Kosten. Kreditbetrag max. EUR 1,0 Mio. € (pro Vorhaben) (Sonderbedingungen für neue Länder mit Berlin). Antragsberechtigt: Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme.

Konditionen/ Zinssatz:

  •  Zinssatz 1,85 % (Preisklasse A), Auszahlung 100 %
    Laufzeit und Zinssatzfestschreibung 10 Jahre (Sonderbedingungen für neue Länder mit Berlin)
  • Zinssatz für KU*) 1,60% (Preisklasse A), Auszahlung 100 %
    Laufzeit und Zinssatzfestschreibung 10 Jahre (*)kleine Unternehmen: Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
    < 10,0 Mio. €, Anzahl der Mitarbeiter < 50) ) (Sonderbedingungen für neue Länder mit Berlin)
  • Für Vorhaben > 5 Mio. € orientieren sich die Konditionen für die Fremdkapitaltranche am KfW-Unternehmerkredit (Fremdkapital) außerhalb KMU-Fenster und für die Nachrangtranche am KfW -Unternehmerkredit - Nachrangkapital.
  • Fremdkapitalfinanzierung 40, 50 oder 100 %
    (bis 2 tilgungsfreie Jahre möglich).
  • Nachrangtranche 50 oder 60 %(7 tilgungsfreie Jahre)
    Für Vorhaben im Rahmen der Energiewende > 5 Mio. € beläuft sich der Anteil der Nachrangtranche immer auf 50%, unabhängig vom Gruppenumsatz.

Die Fremdkapitaltranche ist banküblich zu besichern.

Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten zu stellen.

Weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de

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