Expansion und Unternehmenssicherung
Zuwendungsempfänger
Etablierte Unternehmen aus allen Branchen nach KMU-Definition.
KMU-Kriterien:
Das Unternehmen darf nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und der Umsatz muss unter € 50 Millionen oder die Bilanzsumme unter € 43 Millionen liegen. Darüber hinaus darf kein Unternehmen zu 25 % oder mehr beteiligt sein, das diese Kriterien nicht erfüllt.
Bürgschaftsübernahmen erfolgen nach den EU-Richtlinien für staatliche Beihilfen auf der Basis von KMU- bzw. „de-minimis“-Regelungen. Voraussetzung: Der Investitionsort bzw. Betriebssitz liegt in Baden-Württemberg. Für Bürgschaften über € 1,0 Millionen ist die L-Bank zuständig.
Gegenstand der Förderung
(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens u.a. im Rahmen von baulichen Investitionen / Betriebsverlagerungen, Kapazitätserweiterung, Rationalisierung / Modernisierung, Markterschliessung sowie Warenlageraufstockung und Sortimentserweiterung.
Eine MBG-Beteiligung ist weiterhin bei Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen möglich.
Die Beteiligung kann - schlüssiges Konzept vorausgesetzt - im Zusammenhang mit einer Konsolidierung bzw. Umstrukturierung eingesetzt werden, vornehmlich für neue Vorhaben wie zum Beispiel Kooperationen und Strukturwandel
Voraussetzungen:
- Schlüssiges Unternehmenskonzept
- Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen sowie reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ausgeschlossen
- Keine Sanierungen
- Persönliche (Teil-)Garantie
Art und Umfang der Förderung
Laufzeit:
maximal 10 Jahre, vorzeitige Rückzahlung gegen Agio möglich
Beteiligungsentgelte:
Individuelle Vereinbarung nach Bonität.
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt.
weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de



