ERP - Startfonds

ERP-Startfonds

Förderung von Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen (TU)
Wofür wird Beteiligungskapital bereitgestellt
Die Beteiligung dient der Deckung des Finanzierungsbedarfs eines innovativen Technologieunternehmens.

  • Als innovatives Technologieunternehmen entwickelt es neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren und Dienstleistungen und/oder führt diese in den Markt ein.
  • Die Entwicklungsanteile, die den innovativen Kern betreffen, werden im Unternehmen selbst erbracht. Wenn für Entwicklungsschritte Dienstleistungen in Anspruch genom-men werden, müssen die Spezifikationen im Unternehmen selbst erarbeitet werden.
  • Die vom Technologieunternehmen entwickelten neuen Produkte (Verfah-ren/Dienstleistungen) unterscheiden sich in ihren wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten (Verfahren/Dienstleistungen) des Unternehmens und bauen auf Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf.
  • Auftragsentwicklungen sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsvoraussetzungen

Junge Technologieunternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung

- nicht älter als 10 Jahre sind und
- die Kriterien der EU-Kommission für kleine Unternehmen erfüllen

Das TU muss über das zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten, zur Produktion und zur Vermarktung notwendige technische Fachwissen sowie über die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse verfügen.

Wesentliche Beteiligungsvoraussetzung ist, dass ein weiterer Beteiligungsgeber (Leadinvestor) sich parallel zur KfW an dem TU beteiligt und auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages die Beteiligung der KfW mitbetreut.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen

Die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde muss gesichert sein.

Art und Umfang der Beteiligung

Die Beteiligung der KfW dient der subsidiären Finanzierung von Innovationsvorhaben. Sie ist auf 6.000.000 Euro für ein TU begrenzt; dies gilt für Zusagen, die bis zum 31.12.2010 erteilt werden.
Im Rahmen dieses Höchstbetrags können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Die erste und jede mögliche weitere KfW-Beteiligung kann bis zum 31.12.2010 maximal bis zu 2.500.000 Euro, bei 70-prozentiger Beteiligung der KfW an der Koinvestition maximal bis zu 1.750.000 Euro je Zwölfmonatszeitraum betragen.

weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de


 
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