ERP - Innovationsprogramm (Beteiligungsvariante)
Beteiligungskapital zur Förderung der Innovationsdynamit in der deutschen Wirtschaft
Zuwendungsempfänger
Freiberuflich Tätige und Unternehmen, die bei nachhaltigen Umsätzen eine positive Ergebnislage aufweisen, ein bestimmtes Vorhaben in Deutschland durchführen oder sich an einem solchen durch einen eigenen substanziellen innovativen Beitrag beteiligen. Das Vorhaben muss für das geförderte Unternehmen neuartig sein. Die Gesamtfinanzierung muss nach Dauer und Umfang ausreichend dimensioniert sein. Der Jahresumsatz des Unternehmens (einschließlich verbundener Unternehmen) darf i.d.R. 125 Mio EUR nicht überschreiten.
Gegenstand der Förderung
Im Rahmen des Programms können sowohl die Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie deren Markteinführung gefördert werden. Für FuE-Vorhaben können folgende Kosten mitfinanziert werden:
- Dem Vorhaben zurechenbare Personaleinzelkosten,Gemein-, Reise-, Material- und Rechnerkosten;
- Einzelkosten für FuE-Aufträge sowie für Beratungs-und ähnliche Dienste;
- Investitionskosten, die für das FuE-Vorhaben anfallen;
- Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung aufgrund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung;
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von FuE-Vorhaben.
Bei der Markteinführung neuer innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen - bis max. 3 Jahre nach Beginn der kommerziellen Nutzung - können folgende Kosten mitfinanziert werden:
- Kosten für Unternehmensberatung, Ausbildung, Marktforschung und Marktinformation, soweit die Maßnahme darauf abzielt, einmalige markteinführungsrelevante Informationsbedürfnisse sicherzustellen,
- Investitionen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Produkte oder Produktionsverfahren (z. B. Produktionsaufbau).
Art und Umfang der Förderung
Beteiligungsentgelt:
Freie Vereinbarung. Das Entgelt muss eine gewinnabhängige Komponente enthalten und in der Höhe angemessen sein.
Geförderte Beteiligungsdauer:
max. 10 Jahre
Beteiligungsform:
Jede Beteiligungs- oder beteiligungsähnliche Finanzierungsform ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust darf im Insolvenzfall nicht ausgeschlossen sein.
Zinssatz:
Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage geltenden Programmzinssatz zugesagt. Der Zinssatz des Darlehens ist fest für die gesamte Laufzeit.
weitere Informationen:
rudolf.spitzmueller(at)spitzmueller.de
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